Im Bereich der Netzanbindung dezentraler Energieerzeuger spielen Schutzprüfungen eine entscheidende Rolle, unterteilt in "Netzschutz" und "Eigenschutz".
Der "Netzschutz" wird vom Versorgungsnetzbetreiber und im Anlagenzertifikat gefordert, um das Stromversorgungsnetz vor unzulässigen Belastungen zu schützen.
Er ist am Netzverknüpfungspunkt (NAP) implementiert und überwacht kritische Parameter in kundeneigenen Übergabestationen sowie in Erzeugungsanlagen.
Der "Eigenschutz" sichert die Energieerzeugungsanlage selbst, wie z.B. Windenergieanlagen, indem er kontinuierlich Ströme, Spannungen und Leistungen überwacht.
Bei Grenzwertüberschreitungen lösen Schutzgeräte den Leistungsschalter aus, um die Anlage zu schützen.
Dies umfasst den UMZ-Schutz, Überstromzeitschutz und Trafoschutz, insbesondere zur Vermeidung von Überlastungen durch Fehler wie Kurzschlüsse oder Erdschlüsse.
Trotz umfassender Vollwartungsverträge namhafter Hersteller sind regelmäßige Schutzgeräteprüfungen oft nicht im Wartungskonzept enthalten. Die Verantwortung für diese Prüfungen liegt beim Anlagenbetreiber gemäß DGUV V3 (ehemals BGV A3), VDE 0105 Teil 100 und VDE-AR-N 4110, die mindestens alle vier Jahre Sicherheitsüberprüfungen vorschreiben.
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